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Die
Einfuhr von Haustieren nach Frankreich
Bestimmungen
für die Einfuhr von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich
Fleischfressende
Haustiere:
-
genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)
-
Impfpass mit Impfung gegen die Tollwut
-
Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise
von einem Amtstierarzt
ausgestellt wird.
-
Alter: mindestens 3 Monate (+ 30 Tage für die Tollwutimpfung)
Die
Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf drei Tiere,
die älter sind als drei Monate
(darunter höchstens ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten).
Hinweis:
Änderungen durch die Einführung eines europäischen
Hundepasses ab dem 1. Oktober 2004
Die
Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten
Erste
Kategorie:
Die
Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten.
Zu dieser Kategorie
gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach
dem Rassehund Staffordshire
Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten
können allgemein
„Pit-Bulls" genannt werden), Rottweiler, Mastiff („Boer-bulls")
oder Tosa vergleichbar
sind und in
keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/)
zugelassenen Stammbuch
eingetragen sind.
Zweite
Kategorie:
Die
Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt,
wenn der Hund in einem
vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/)
zugelassenen Stammbuch eingetragen
sind. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren
morphologischen Merkmalen
nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Sie benötigen
kein Stammbuch.
Auf
öffentlichen Strassen, an öffentlichen Orten und in den
öffentlichen Verkehrsmitteln müssen
die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der
Leine geführt werden und
einen Maulkorb tragen.
Bestimmungen
für einen Daueraufenthalt des Tieres in Frankreich
Im
Fall eines Verkaufs müssen alle Katzen und Hunde, die mehr als
3 Monate in Frankreich bleiben,
identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen
werden. Diese Tiere müssen
gegen Tollwut geimpft werden (und eine jährliche Nachimpfung
erhalten).
Richtlinien
für das verbringen von Vögeln nach Frankreich
Veterinärbestimmungen
für das Verbringen von Vögeln, insbesondere von Papageien und Wellensittichen,
nach Frankreich:
-
eine Veterinärbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der
Abreise erstellt wurde und die bestätigt,
dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden
-
eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der
Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen
wird.
Dringender
Hinweis: Für
das Verbringen von Tieren zum gewerblichen Zweck muss beim Ministerium
für Landwirtschaft und Fischerei und beim
Außenhandelsministerium eine Genehmigung
beantragt werden.
Nachfragen
bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen
Botschaft, Tel.: 030/59003
94-28, oder -15
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