Frankreich

Haustier Einfuhr nach Frankreich

 

Die Einfuhr von Haustieren nach Frankreich

Bestimmungen für die Einfuhr von Haustieren aus Deutschland nach Frankreich

Fleischfressende Haustiere:

- genaue Identifizierung (Tätowierung oder Mikrochip)

- Impfpass mit Impfung gegen die Tollwut

- Gesundheitsbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise von einem Amtstierarzt ausgestellt wird.

- Alter: mindestens 3 Monate (+ 30 Tage für die Tollwutimpfung)

Die Einfuhr im privaten Reiseverkehr ist beschränkt auf drei Tiere, die älter sind als drei Monate (darunter höchstens ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten).

 

Hinweis: Änderungen durch die Einführung eines europäischen Hundepasses ab dem 1. Oktober 2004

Die Einfuhr von Kampfhunden der ersten Kategorie ist verboten

Erste Kategorie:

Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden dieser Kategorie sind verboten. Zu dieser Kategorie gehören alle Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassehund Staffordshire Terrier, American Staffordshire Terrier (diese beiden Hundearten können allgemein „Pit-Bulls" genannt werden), Rottweiler, Mastiff („Boer-bulls") oder Tosa vergleichbar sind und in keinem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind.

Zweite Kategorie:

Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband (www.fci.be/german/) zugelassenen Stammbuch eingetragen sind. Zu dieser Kategorie gehören auch Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Sie benötigen kein Stammbuch.

Auf öffentlichen Strassen, an öffentlichen Orten und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Bestimmungen für einen Daueraufenthalt des Tieres in Frankreich

Im Fall eines Verkaufs müssen alle Katzen und Hunde, die mehr als 3 Monate in Frankreich bleiben, identifiziert und in ein innerstaatliches Register eingetragen werden. Diese Tiere müssen gegen Tollwut geimpft werden (und eine jährliche Nachimpfung erhalten).

Richtlinien für das verbringen von Vögeln nach Frankreich

Veterinärbestimmungen für das Verbringen von Vögeln, insbesondere von Papageien und Wellensittichen, nach Frankreich:

- eine Veterinärbescheinigung, die weniger als 5 Tage vor der Abreise erstellt wurde und die bestätigt, dass die Tiere an keiner arttypischen Krankheit leiden

- eine offizielle Bestätigung des Tierhalters, dass er der Eigentümer der Tiere ist und diese nicht verkaufen wird.

Dringender Hinweis: Für das Verbringen von Tieren zum gewerblichen Zweck muss beim Ministerium für Landwirtschaft und Fischerei und beim Außenhandelsministerium eine Genehmigung beantragt werden.

Nachfragen bitte an die Landwirtschaftsabteilung der Französischen Botschaft, Tel.: 030/59003 94-28, oder -15

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